Wie bekomme ich Leistungen der Eingliederungshilfe?

Tipp

Hilfe bekommst du nur, wenn du einen Antrag stellst. Das geht so:

Du schreibst einen Brief in dem du erklärst, wer du bist, was du brauchst und warum du es brauchst. Wohin du den Brief schicken musst, erfährst du hier.

Unten steht noch ein Tipp.

Wenn du weiter liest erfährst du, wie du Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen kannst und wie das Verfahren abläuft.

Antrag

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag.

Was ist das denn, ein Antrag? Ein Antrag ist, wenn du einer Behörde klar machst, dass du etwas bestimmtes bekommen möchtest. Das klar machen ist wichtig. Die Behörde muss wissen, das du etwas von ihnen möchtest. Damit das klar wird kannst du zum Beispiel sagen

  • „Ich möchte einen Antrag stellen.“ oder
  • „Ich benötige von Ihnen eine Leistung.“

Aber langsam. Ein Antrag sollte immer bestimmte Fragen beantworten. Nur so weiß die Behörde, was genau du willst und was sie tun muss.

In dieser Tabelle siehst du die drei wichtigsten Fragen, die du in deinem Antrag beantworten solltest. Daneben steht die Antwort. Und dann kommt ein Beispiel, wie man das sagen kann.

 

Frage Antwort Beispiel
WER? Als erstes solltest du erklären wer du bist. Wenn du die Hilfe für dich selber brauchst, wirst du Antragsteller genannt. Du solltest deinen Namen und die Adresse angeben. Wenn eine andere Person für dich den Antrag stellt, solltest du zusätzlich zu deinem Namen auch noch ihren Namen angeben.

„Ich heiße Lea Müller. Meine Adresse ist Waldweg 3, 12055 Berlin. Meine Mutter heißt Elke Müller. Sie hat die gleiche Adresse.“

[Hier fügst du deinen eigenen Namen und Adresse ein.]

WAS? Dann erklärst du, was du brauchst. Du möchtest eine bestimmte Hilfe. Es gibt bestimmte Leistungen, die bei bestimmten Sachen helfen. Man muss aber nicht genau wissen, wie die Leistung heißt. Man kann auch einfach beschreiben, was man braucht.

„Ich brauche einen Sport-Rollstuhl.“

[Hier erklärst du, was du selber brauchst.]

WARUM? WOFÜR? Hier erklärst du den Bedarf. Du erklärst also, warum du etwas brauchst, wofür die Hilfe sein soll und was deine Lebenssituation ist. Es ist gut wenn du ganz genau erklärst, warum du eine Hilfe brauchst.

„Ich bin querschnittsgelähmt. Deshalb kann ich nicht laufen. Ich möchte im Rollstuhl-Sportclub Berlin e.V.  Basketball spielen, aber ich brauche einen Spezial-Rollstuhl. Mit einem normalen Rollstuhl kann man nicht Basketball spielen, weil man zu leicht umfällt.“

[Hier erklärst du alles, was für den  Antrag wichtig ist. (Deine Lieblingsfarbe ist hier zum Beispiel nicht wichtig.)]

 

Du kannst den Antrag

  • schriftlich oder
  • mündlich

stellen.

Schriftlich heißt per Brief schicken oder auf Papier aufschreiben und abgeben. Dann musst du deine Unterschrift auf den Brief schreiben. Mündlich heißt, du gehst zur Behörde und erklärst, was du brauchst. Es ist besser, wenn du den Antrag per Brief schickst.

Der Antrag kann auch von deinen Eltern gestellt werden oder von einer anderen Person, die für dich verantwortlich ist. Zum Beispiel von deinem Betreuer, wenn du einen hast. Wenn die Person von jemand anderem gestellt wird, nennt man diese Personen „Vertreter“. Sie vertreten dich, indem sie für dich den Antrag stellen. 

Tipp

Du hast deinen Antrag abgeschickt. Danach wird geschaut, ob du die benötigte Hilfe bekommen kannst. Du bekommst nach ein paar Wochen einen Brief. In dem Brief steht, welche Hilfe du bekommen kannst.

Wenn du weiter liest, erfährst du genau, was im Verfahren gemacht wird und was ein Bescheid ist. 

Verfahren

Du hast nun einen Antrag gestellt. Er ist in der Behörde angekommen. Was passiert nun? Nun wird dein Antrag an eine Person weitergegeben, die in der Behörde arbeitet. Sie kümmert sich um deinen Antrag.

Die Person wird nun überprüfen, ob du die Hilfen bekommen kannst, die du bekommen möchtest. Das erfolgt in mehreren Schritten. Diese Schritte nennt man das Verfahren.

Unterschiedliche Behörden haben unterschidliche Verfahren.

  • Der Träger der Eingliederungshilfe führt ein „Gesamtplanverfahren“ durch.
  • Der Träger der Jugendhilfe führt ein „Hilfeplanverfahren“ durch.

In beiden Verfahren wird aber fast das gleiche gemacht:
Es wird geschaut, welche Hilfe du bekommen möchtest, ob du sie brauchst und wenn ja, wie du sie am besten bekommen kannst.

Um das herauszufinden, bekommst du die Möglichkeit, dich am Verfahren zu beteiligen. Dazu wirst du zu einem Termin eingeladen. Im Termin kannst du noch einmal deine Lebenssituation beschreiben und welche Hilfe du brauchst.

Manchmal ist es auch nötig, das ein Arzt Untersuchungen macht.

Das wird zum Beispiel gemacht, wenn die Behinderung von einer Person noch gar nicht klar ist. Oder zum Beispiel wenn man herausfinden möchte, ob jemand Hörgerät für ein Ohr oder für beide Ohren braucht.

Bescheid

Wenn das Verfahren beendet ist, bekommst du einen Bescheid. Der Bescheid ist ein Brief von der Behörde. In dem Brief schreibt die Behörde, welche Hilfen du bekommen wirst.

Manchmal entscheidet die Behörde, dass du nicht alle Hilfen bekommst, die du wolltest. Oder sie entscheidet, dass du gar keine Hilfe bekommen kannst. Dann muss sie dir eine Begründung schreiben, warum das so ist.